CITES Sekretariat gibt Stellungnahmen zu Anträgen der Vertragsstaaten heraus
05. Februar 2010
Das CITES Sekretariat veröffentlichte heute, knapp 5 Wochen vor Beginn der Vertragsstaatenkonferenz, seine Empfehlungen für die eingegebenen Anträge der Vertragsstaaten zur Aufnahme oder Änderung der Listungen in Anhang I und II. Hierbei fällt das Urteil für alle vier Hai–Anträge positiv aus. Lediglich die Annahme zweier ähnlicher Arten ("look–alike species") eines Antrags wird zurückgewiesen.
Zur Diskussion stehen bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) vom 12.–26. März in Doha, Katar für die Listung in Anhang II der Konvention acht Haiarten in vier Anträgen.
Im Antrag 15 der Bogenstirn–Hammerhai (Sphyrna lewini) und aufgrund von Verwechslungsmöglichkeiten die ähnlichen Arten des Großen Hammerhais (Sphyrna mokarran), Glatter Hammerhai (Sphyrna zygaena), Sandbankhai (Carcharhinus plumbeus) und der Düstere Hai (Carcharhinus obscurus). Der Antrag 16 sieht eine Listung für den Weißspitzen–Hochseehai (Carcharhinus longimanus) vor. Beide Anträge wurden von den USA und Palau eingereicht.
Die Anträge 17 und 18 der Bundesregierung und Palau schlagen die Listung für den Heringshai (Lamna nasus) und den Dornhai (Squalus acanthias) vor. Beide Anträge wurden bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz 2007 in Den Haag knapp zurück gewiesen und konnten zwar die Mehrheit aber nicht die Zweidrittelmehrheit erreichen.
Umfassende Informationen zu den Sekretariatsempfehlungen finden Sie als PDF unter: http://www.cites.org/eng/cop/15/doc/E15-68A02.pdf (engl.)