Deutschland unterzeichnet Absichtserklärung zum Schutz wandernder Hai-Arten
21. November 2011
Bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Arten, auch Bonner Konvention genannt, (Convention of Migratory Species, CMS) hat Deutschland die Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) zum Schutz wandernder Hai-Arten unterzeichnet.
Gefolgt von der Unterschrift der EU-Vertreter zeichneten weitere sechs EU-Mitgliedsländer, darunter Deutschland, das Schriftstück. Insgesamt haben sich nun 27 Länder zu der Erklärung bekannt.
Eine Absichtserklärung ist kein bindendes Abkommen, sondern umfasst Maßnahmen, die die unterzeichnenden Vertragsstaaten zum Schutz der Arten einrichten sollten.
Die Absichtserklärung, die 2010 initiiert wurde, umfasst zurzeit sieben Hai-Arten in den Anhangslisten: Wal-, Riesen-, Weiß-, Lang- und Kurzflossenmako-, Heringshai und die Bestände des Dornhais auf der Nordhalbkugel. Die Erklärung sieht u.a. die Erarbeitung eines Schutzplans vor sowie die Bildung einer Expertengruppe, die Maßnahmen zur Umsetzung empfiehlt.
Ebenfalls zur Debatte bei der diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz steht ein Antrag von Ecuador auf Aufnahme des Teufelsrochen Manta birostris in Anhang I und II.
Die Deutsche Elasmobranchier-Gesellschaft e.V. begrüßt die Unterzeichnung sehr und hofft auf eine starke Unterstützung und Vorreiterrolle Deutschlands zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
Weitere Informationen zu CMS
Offizielles CMS-Dokument über die Unterzeichner der Absichtserklärung bei der Vertragsstaatenkonferenz
Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums
Foto: (c) Claudia Junge, D.E.G./HAI Norge