Erfolg in Bangkok: CITES beschließt globalen Schutz für den Weißen Hai!

Auf des Messers Schneide stand zwischendurch die Entscheidung, ob dem von Australien und Madagaskar eingereichten Antrag, den Weißen Hai (Carcharodon carcharias) auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu listen, zugestimmt werden würde (Siehe "Hoffnung für den Weißen Hai?" — 7.10.2004). Schlussendlich kam es jedoch zu einem Happy End und mit beeindruckender Mehrheit von 72% der Stimmen wurde der Antrag befürwortet, deutlich mehr als die notwendigen 66% einer 2/3-Mehrheit. Neben der EU, Kanada, Brasilien, Uruguay, Kenia und anderen sprachen sich auch auch die USA für den Antrag aus, dagegen sprachen sich die traditionell fischereifreundlichen Nationen wie China, Japan und Norwegen aus. Japan forderte eine geheime Abstimmung, um eine mögliche Ablehnung in ihrem Sinne zu begünstigen.

Mit der Listung auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens wird der Handel mit Produkten des Weißen Hais zwar nicht verboten, jedoch unter Kontrolle gestellt, was den Erhalt der Bestände sichern soll. Gerade der Handel mit den Zähnen und Kiefern dieser Tiere ist ein lukratives Geschäft. Die Bestände sind in beunruhigendem Maße zurückgegangen, in verschiedenen Untersuchungen zeigten sich regionale Rückgänge von 60–95% innerhalb der letzten 2–3 Jahrzehnte. Trotz der bereits seit einigen Jahren existierenden nationalen Schutzbestimmungen wie z.B. in Südafrika, den USA und Australien haben sich die dortigen Bestände nicht erholen können — in jüngster Zeit zeigte sich, dass Weiße Haie umfangreiche Wanderungen vollziehen, welche sie zwangsläufig aus den geschützten Gewässern hinaus führen. Aus diesem Grund wurde länderübergreifender, internationaler Schutz seit Jahren gefordert und tritt erstmals mit der Entscheidung in CITES in Kraft.

Text © B. Frentzel–Beyme